TICKETS und Gutscheine FÜR MAGIC DINNER MÜNCHEN UND MEHR






Sie haben noch nie eine Frau zaubern sehen? Gönnen Sie sich diesen einzigartigen, unvergleichlichen und kulinarisch köstlichen Abend und erleben Sie Magie auf eine Art, wie Sie es nie vermutet hätten!
Magic Dinner München - Magic Dinner FFB - Magic Dinner Mühldorf - Shows
GUTSCHEIN(E)
Wenn Sie bereits einen Magic Dinner Gutschein besitzen, verfahren Sie wie bei einem Ticketkauf. Werfen Sie Ihr(e) Wunschticket(s) in den Warenkorb. Am Ende des Prozesses, können Sie mit Ihrem Magic Dinner Gutschein(Code) bezahlen. Bitte beim Einlösen mehrerer Magic Dinner Gutscheine pro Ticket nur einen Code eingeben und den Namen in der Bestellgruppe angeben. Damit Sie auf den gleichen Tisch gebucht werden.
INFO Early Bird:
Ein Early Bird Preis ist ein günstigerer Ticketpreis für Frühbucher. Er ist bei manchen Magic Dinner Locations gültig und endet 4 Wochen vor Veranstaltungstermin.
Danach gilt der reguläre Preis von 89 ,- Euro.
INFO Ausverkauft:
Wenn Sie gerne noch kurzfristig einen Platz in einer ausverkauften Veranstaltung haben möchten, rufen Sie uns bitte am Tag der Veranstaltung kurz an. Oft geben Leute Bescheid, dass Sie leider nicht kommen können und dann wird noch ein Tisch frei.
Außergewöhnliches erwartet Sie beim Magic Dinner München, Magic Dinner Fürstenfeldbruck und Magic Dinner Mühldorf
Orélie entführt Sie in die Welt der Magie und noch weiter, denn sie ist mehr als nur Zauberkünstlerin. Ihr Programm “Avignon” vereint Entertainment, Musik, und Magie und das alles mit sehr viel Humor. Sie holt den Zuschauer direkt in der ersten Minute ab und begibt sich mit ihm auf eine magische Reise. Eine Reise zu den Grenzen der Fassungslosigkeit und den Wellen des Staunens. Vorallem aber Tränen des Lachens und der Rührung finden ihren Weg an die Oberfläche, weil man sich selbst so gut wiedererkennt und mit Orélie, dieser Figur voll französischem Charme am liebsten Pferde stehlen möchte. Ihre außergewöhnlich ausgearbeiteten magischen Werke sind eingewoben in spannende Erzählungen und kuriose Handlungen. Mit einer magischen Bewegung lässt sie die Erdanziehungskraft blass aussehen. Auch geheime Gedanken sind vor Orélie nicht sicher, wenn sie ihre lang und hart trainierten mentalen Fähigkeiten nutzt um herauszufinden, was ihr Gegenüber denkt. Dinge werden unsichtbar und verschwinden, um dann an sehr ungewöhnlichen Orten wieder aufzutauchen. Das ist Zauberkunst in einem ganz anderen Kontext. Für Erwachsene, für Träumer, für Realisten – und für die, die ihren magischen Blick aufs Leben neu justieren wollen.
Dieses magische Dinner ist ein Genuss der Unterhaltung in 3 Akten, gepaart mit der kulinarischen Leidenschaft des Veranstalters, denn ein wirklich zauberhaftes Menü in drei Gängen sorgt für Gaumenfreuden. Lassen Sie sich verzaubern!
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WICHTIG
Die Veranstaltungen sind auf bestimmte Besucherzahlen ausgelegt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im Falle von zu vielen 2-Personen-Buchungen, Sie aus Platzgründen an einem 4er bzw. 6er Tisch sitzen werden. Erfahrungsgemäß haben unsere Gäste dabei sehr viel Spaß. Vielen Dank für Ihr Entgegenkommen!
Magic Dinner Veranstalter werden
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftbedingungen regeln den Verkauf und Erwerb von Veranstaltungskarten für “Magic Dinner mit Orélie” und damit die Rechtsbeziehungen zwischen Annette Lanzinger (im Folgenden: “Veranstalter”) und dem Erwerber (im Folgenden: “Gast”).
Es gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen Veranstalter und Gast ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters in ihrer aktuell gültigen Fassung, abweichende Bedingungen erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn, er hat solchen abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss / Erwerb der Veranstaltungskarten
1. Alle Veranstaltungskarten werden ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Veranstalters verkauft. Dies gilt für Erwerber via Internet gleichermaßen wie für Erwerber per Telefon oder über die Vorverkaufsstellen / Verkaufs-Partner
1.1 Der Erwerber bestätigt mit der Kartenbestellung und dem Erwerb einer Veranstaltungskarte, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und sie bindend akzeptiert.
2. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Gast zustande. Der Gast handelt auf eigenen Namen und eigene Rechnung. Ein Wiederverkauf der Veranstaltungskarte zu überhöhten Preisen an Dritte oder eine Versteigerung der Karten über ein Internetauktionshaus in Gewinnerzielungsabsicht ist nicht gestattet
3. Der Rechnungsbetrag ist am Tag der Buchung fällig.
4. Bei der Bestellung von Eintrittskarten für eine Freizeitveranstaltung, wie etwa für eine Musical-, Theater- Konzert-, Sport-, oder sonstige Freizeitveranstaltung und damit auch bei der Bestellung von Veranstaltungskarten für “Magic Dinner mit Orélie” liegt kein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b BGB vor. Dies bedeutet, dass dem Erwerber kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht gegenüber dem Veranstalter zusteht. Jede Bestellung von Veranstaltungskarten ist damit verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).
§ 3 Leistungsumfang
1. Eine bezahlte Veranstaltungskarte ermächtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch von “Magic Dinner mit Orélie” am angegebenen Datum. Der Kartenpreis beinhaltet den Eintritt zur Show inklusive 3 Gänge Menü. Getränke werden gesondert berechnet. Der Gast wird ohne Anspruch auf eigene Wahl des Tisches durch den Veranstalter platziert.
2. Sollte der Besuch am Veranstaltungstag nicht angetreten werden, so verfällt die Veranstaltungskarte ohne Rückerstattung des Kaufpreises.
§ 4 Verlegung/ Umbuchung/ Abbruch/ Programmänderungen
1. Eine terminliche/räumliche Verlegung der Veranstaltung aus wichtigem Grund, insbesondere aus Witterungsgründen, bei Erkrankung von Künstlern oder ähnlichem bleibt vorbehalten. Gekaufte Veranstaltungskarten behalten ihre Gültigkeit.
Die Rücknahme der Veranstaltungskarte bei Verlegung durch den Veranstalter gegen Erstattung des Kaufpreises erfolgt nur in Fällen, in denen dem Gast der Besuch der terminlich bzw. räumlich verlegten Veranstaltung unzumutbar ist. Auch in diesen Fällen ist eine Rückgabe nur bis eine Woche nach Bekanntgabe des endgültigen Veranstaltungstermins möglich. Eine spätere Rücknahme ist ausgeschlossen. Anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche des Gastes (z. B. Anfahrts-/ Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.
Im Falle eines Abbruchs der Show aus vorgenannten wichtigen Gründen hat der Gast nur dann Anspruch auf einen Ersatztermin, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen ist.
2. Ein Sonderkündigungsrecht gem. § 649 BGB wird ausgeschlossen. Die Rückgabe oder terminliche Umbuchung durch den Gast ist grundsätzlich nicht möglich.
3. Veranstaltungskarten verfallen mit Beginn der Veranstaltung. Danach besteht kein Sitzplatzanspruch mehr. Der Erwerber bzw. Gast ist verpflichtet sich vor Beginn der Veranstaltung beim Empfang zu melden.
4. Der Veranstaltungsbeginn kann sich um bis zu 20 Minuten verzögern.
§ 5 Haftung
1. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
2. Schadenersatzansprüche des Gastes aus positiver Forderungsverletzung (PVV), Verschulden bei Vertragschluss , § 311 Abs. 2 BGB, und unerlaubter Handlung, § 823 BGB, sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.
3. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.
§ 6 Garderobe
1. Mäntel, Schirme, Stöcke und ähnliche Gegenstände können an die Garderobe gehängt werden.
2. Fürdie Beschädigung oder den Verlust von Garderobengegenständen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
§ 7 Ton- Film- Foto- und Videoaufnahmen
1. Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.
2. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Show festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder herausgegeben, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Aufnahmen aller Art werden straf- und zivilrechtlich verfolgt.
3. Der Inhaber der Veranstaltungskarte willigt unter ausdrücklichem Verzicht auf einen Vergütungsanspruch gegen den Veranstalter darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, im Rahmen der Veranstaltung Bildaufnahmen des Gastes, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, (Recht am eigenen Bild), zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu benutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt.
§ 8 Datenschutz
1. Der Veranstalter bearbeitet die personenbezogenen Daten des Gastes unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer etc.) werden vom Veranstalter in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Solange der Gast nicht widerspricht, ist der Veranstalter berechtigt, die erhaltenen Daten für ausschließlich eigene Zwecke zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen sowie die Daten an Dritte weiterzugeben, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist. Diese Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
§ 9 Hausrecht / Hausordnung
1. Die Hausordnung des Veranstalters, insbesondere die Weisung des Servicepersonals ist zu beachten. Das Betreten der Bühne bzw. des Bühnenbereichs ist untersagt. Den Gästen stehen ausschließlich die öffentlichen Bereiche der Veranstaltungsstätte zur Verfügung.
2. Das Mitbringen von Haustieren und gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
§ 10 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt deutsches Recht.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen dem Veranstalter und dem Gast aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist München.